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   OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 10 U 163/92   

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OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 10 U 163/92 (https://dejure.org/1993,4899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.1993 - 10 U 163/92 (https://dejure.org/1993,4899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 10 U 163/92 (https://dejure.org/1993,4899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1036
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 10 U 113/98

    Indexbedingte Mietzinserhöhung - Verwirkung

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 13.05.1993 (NJW-RR 1993, 1036, 1037) ausgeführt hat, ist es geboten in solchen Verhandlungen den geeigneten Zeitpunkt für die Auflistung aller (gegen den Beklagten gerichteten) Forderungen einschließlich der bis dahin angefallenen erhöhten Mietzinsansprüche zu sehen.
  • OLG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 U 1355/13

    Verwirkung von Ansprüchen aus der Indexmieterhöhung als unzulässige

    Ein solches Verlangen und Akzeptieren der nicht erhöhten Miete ist geeignet, einen Vertrauenstatbestand zu schaffen (vgl. etwa OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 ; Fritz, Gewerberaummietrecht, 4. Aufl. 2005, Rn. 451).

    Das OLG Düsseldorf diskutiert sogar, ob die Zeitspanne von einem Jahr ausreichen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 ; wohl bejahend ZMR 1998, 89 ).

  • KG, 02.06.2003 - 12 U 320/01

    Staffelmiete: Verwirkung des Anspruchs auf eingetretene Erhöhungsbeträge

    Auch wenn eine automatische Mietanpassung viele Jahre nicht praktiziert wird, ohne dass dies von einer Vertragspartei angesprochen wird, kann der Vermieter sein Recht auf automatische Anpassung nur dann verloren haben, wenn - zusätzlich zu dem Zeitablauf - weitere besondere Umstände hinzutreten (Bub/Treier, a.a.O. Rdnr.116; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036).

    b) Auf die von ihr zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1993, 1036) kann die Beklagte sich zur Begründung der Verwirkung nicht berufen, da in dem vom OLG Düsseldorf zu beurteilenden Sachverhalt "eine Vielzahl von sog. Umstandsmomenten für die Verwirkung sprachen", die vorliegend unstreitig nicht gegeben sind.

  • OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00

    Mieterhöhungsanspruch; Verwirkung; Wertsicherungsklausel; Mietvertrag;

    Auch das von dem Landgericht zitierte OLG Düsseldorf (NJW-RR 1993, 1036) hat das nach seiner Auffassung für die Verwirkung konstitutive Zeitelement in dem von ihm entschiedenen Fall nicht allein ausreichen lassen, sondern für die Verwirkung des Mieterhöhungsverlangens eine Vielzahl von weiteren Umstandsmomenten berücksichtigt.
  • OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 3 U 113/07

    Ansprüche auf Mieterhöhung und rückständigen Mietzins aus einem

    Wenn der reine Zeitablauf und die Untätigkeit des Vermieters über einen längeren Zeitraum schon bei den Mietnebenkosten trotz der Verpflichtung zur Abrechnung für den Vermieter nicht zur Annahme einer Verwirkung im Sinne des § 242 BGB führt, so muss dies erst recht für den Mietzinsanspruch selbst, der anders als die Nebenkosten, keiner eigenen Abrechnung gegenüber dem Mieter bedarf, gelten (OLG Celle, NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1036).
  • OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03

    Zum Wiederaufleben des Nachforderungsanspruch eines Vermieters, wenn der

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
  • LG Karlsruhe, 22.05.2009 - 6 O 240/08

    Gewerbemietvertrag: Auslegung einer Wertsicherungsklausel; Verzicht bzw.

    Vielmehr müssen über den Zeitablauf hinaus noch besondere Umstände im Verhalten des Vermieters vorliegen, die die Feststellung rechtfertigen, der Schuldner habe bereits darauf vertrauen können, dass der Gläubiger die Forderung nicht mehr geltend mache (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2002, VII ZR 23/02, in NJW 2003, 824; BGH, Urteil vom 29. Februar 1984, VIII ZR 310/82, in NJW 1984, 1684; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 4. Juni 2008, 3 U 113/07; OLG Celle, Urteil vom 9. Mai 2001, 2 U 236/00, in GuT 2002, 41/42; OLG Celle, Urteil vom 29. Januar 1988, 2 U 78/87, in NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 1993, 10 U 163/92, in NJW-RR 1993, 1036, 1037; OLG Köln, Urteil vom 29. April 1987, 2 U 113/86, in WM 1987, 1308 - 1311).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 10 U 80/06

    Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses mit Verlängerungsklausel

    Aufgrund der in der Gleitklausel vorgesehenen automatischen Erhöhung der Miete (BGH, WuM 1981, 66; Senat, DWW 1993, 199) war die Beklagte verpflichtet, die erhöhte Miete zum ersten des Monats in dem die die Mietanpassung auslösende Preisindexvereinbarung eingetreten ist, zu zahlen.
  • OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 102/03

    Zum Nachforderungsrecht des Vermieters bei verwirktem Anspruch von rückständigem

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97

    Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins

    Verwirkung tritt vielmehr erst dann ein, wenn über den Zeitablauf hinaus besondere Umstände gegeben sind, die die Feststellung rechtfertigen, der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, daß der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen werde (Senat in WuM 1995, 580 = BB 1994, 2309 = ZMR 1995, 154 und NJW-RR 1993, 1036 sowie OLG Celle NJW-RR 1991, 271 und Palandt/ Heinrichs, 56. Aufl., § 242 BGB , Rdn. 103 m.w.N.).
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